Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGBs
FĀYRĀ Health Space GmbH
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der FAYRA Health Space GmbH, Kärntner Ring 15/GL2, 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 670705g (im Folgenden „FAYRA“) und deren KundInnen. Rechtsgeschäfte zwischen FAYRA und KundInnen, die nicht unter diese AGB fallen sollen, bedürfen einer schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.
1.2. Die AGB sind auf der Website von FAYRA unter https://www.fayraspace.com/agbs abrufbar und stehen dort auch als Download zur Verfügung. FAYRA wird die AGB auf Anfrage im Studio aushändigen.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Dienstleistungen, Abonnements und Produkte von FAYRA werden ausschließlich über die Vermittlungsplattform „Eversports“ (https://www.eversports.at), Eversport GmbH, Jakov-Lind-Straße 13/6, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 404544v, zum Erwerb angeboten. Für den Bestellungs- und Zahlungsvorgang über „Eversports“ gelten – zusätzlich zu diesen AGB – die jeweils gültigen AGB von „Eversports“.
2.2. Der Vertrag zwischen FAYRA und dem/der KundIn kommt durch Abschluss einer Bestellung über die Website der Vermittlungsplattform „Eversports“ zustande. Die Bestellung wird für den/die KundIn rechtlich verbindlich, sobald der/die KundIn eine entsprechende Bestätigung von „Eversports“ erhält, die im Namen und auf Rechnung von FAYRA übermittelt wird.
2.3. Alle Preisangaben auf der Vermittlungsplattform „Eversports“ betreffend FAYRA verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind pro Person zu entrichten.
2.4. Minderjährige (unter 18 Jahre) können Verträge mit FAYRA nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abschließen.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. FAYRA bietet Dienstleistungen im Rahmen von Workout-Einheiten und Workshops (im Folgenden „Klassen“) in den Bereich Hot Pilates, Pilates und Yoga sowie Mindful Practices & Recovery an.
3.2. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem zwischen FAYRA und dem/der KundIn abgeschlossenen Vertrag.
3.3. Einen bestimmten Erfolg durch die Teilnahme an Klassen sichert FAYRA ihren KundInnen ausdrücklich nicht zu.
3.4. FAYRA bietet KundInnen folgende Möglichkeiten an, um an Klassen teilzunehmen:
- Abschluss eines Abonnements über eine FAYRA Mitgliedschaft mit inkludierten Klassen (im Folgenden „FAYRA Membership“)
- Erwerb einzelner oder mehrerer Klassen im Block (im Folgenden „FAYRA Packages“)
3.5. FAYRA Memberships können über die Vermittlungsplattform „Eversports“ erworben werden. FAYRA bietet KundInnen unterschiedliche Membership Modelle zu den jeweils auf der Vermittlungsplattform genannten Konditionen (Preis, Anzahl inkludierter Klassen pro Monat, Laufzeit, etc) an.
3.6. Nach Erwerb einer FAYRA Membership können KundInnen auf der Vermittlungsplattform „Eversports“ für jeden Monat Klassen bis zur maximalen Anzahl der gemäß ihrer Membership monatlich inkludierten Klassen buchen.
3.7. Eine FAYRA Membership wird für die bei Vertragsabschluss jeweils angegebene Dauer abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragsdauer, sofern sie der/die KundIn nicht schriftlich kündigt. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht ab Vertragsabschluss bis spätestens einen Monat vor Vertragsende. FAYRA verpflichtet sich, den/die KundIn bei Vertragsabschluss und nochmals 21 Tage vor Ablauf dieser Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.
3.8. In der 21 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist versendeten Mitteilung wird FAYRA den/die KundIn über die Konditionen, zu denen die gewählte FAYRA Membership verlängert wird (Preis, Anzahl inkludierter Klassen pro Monat, Laufzeit, etc), informieren. Sollte die gewählte Membership von der automatischen Vertragsverlängerung ausgenommen sein oder nicht mehr angeboten werden, wird FAYRA den/die KundIn darüber informieren, dass eine Vertragsverlängerung nicht möglich ist und die gewählte FAYRA Membership nach Ende der Vertragsdauer ausläuft.
3.9. FAYRA ist berechtigt, innerhalb der für den/die KundIn geltenden Kündigungsfrist dem/der KundIn die Vertragsverlängerung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch des/der KundIn auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
3.10. FAYRA Packages können über die Vermittlungsplattform „Eversports“ erworben werden. FAYRA bietet KundInnen unterschiedliche Packages zu den jeweils auf der Vermittlungsplattform genannten Konditionen (Preis, Anzahl inkludierter Klassen, etc) an.
3.11. Nach Erwerb von FAYRA Packages können KundInnen auf der Vermittlungsplattform „Eversports“ Klassen bis zur maximalen Anzahl der im erworbenen FAYRA Packages enthaltenen Klassen buchen.
3.12. FAYRA Packages können innerhalb von zwei Jahren ab Erwerbsdatum für die Buchung von Klassen, die innerhalb dieses Zeitraums stattfinden, verwendet werden. Nach Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer hat der/die KundIn das Recht, für nicht verbrauchte Klassen des FAYRA Packages einmalig innerhalb eines Jahres die Ausstellung eines Wertgutscheins zu beantragen. Der Wert des Gutscheins entspricht dem aliquoten Wert der nicht verbrauchten Klassen des FAYRA Packages. Auf Wertgutscheine sind die in Punkt 5. geregelten Bestimmungen für Geschenkgutscheine mit der Maßgabe anwendbar, dass die Gültigkeitsdauer von Wertgutscheinen zwei Jahre ab Ausstellungsdatum beträgt.
3.13. FAYRA Memberships und FAYRA Packages sind nicht auf andere Personen übertragbar.
4. Pausierung und Aussetzung von FAYRA Memberships durch den/die KundIn
4.1. Der/die KundIn hat das Recht, FAYRA Memberships mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten während der Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen einmalig zu pausieren. Die Dauer der Pausierung beträgt einen Monat. Dieses Recht steht dem/der KundIn nach jeder, auch automatischen Vertragsverlängerung erneut zu. Die Bekanntgabe der Pausierung erfolgt schriftlich an FAYRA und wird zu dem von dem/der KundIn gewünschten Termin, frühestens am folgenden Werktag wirksam.
4.2. Die Pausierung einer FAYRA Membership endet mit Ablauf der in Punkt 4.1. genannten Dauer. Für die Dauer der Pausierung kann der/die KundIn an keinen Klassen teilnehmen. Nimmt der/die KundIn trotz der Pausierung an einer Klasse teil, endet die Pausierung der FAYRA Membership.
4.3. Im Fall einer Pausierung verlängern sich die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist der FAYRA Membership – letztere jedoch nur, sofern sie zu Beginn der Pausierung noch nicht abgelaufen war – um die Dauer der Pausierung.
4.4. Zudem hat der/die KundIn das Recht, die FAYRA Membership mit sofortiger Wirkung während der Vertragslaufzeit auszusetzen, wenn
- der/die KundIn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als einen Monat an der Teilnahme von Klassen gehindert wird, oder
- die Kundin nach Abschluss der FAYRA Membership von ihrer Schwangerschaft erfährt.
4.5. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest oder im Fall der Schwangerschaft alternativ durch die Vorlage des Mutter-Kind-Passes zu bescheinigen.
4.6. Für die Dauer der Aussetzung kann der/die KundIn an keinen Klassen teilnehmen. Nimmt der/die KundIn trotz der Aussetzung an einer Klasse teil, endet die Aussetzung der FAYRA Membership. Die Aussetzung der FAYRA Membership endet spätestens mit Wegfall der Verhinderung bzw im Fall der Schwangerschaft 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
4.7. Im Fall einer Aussetzung verlängert sich die Vertragslaufzeit der FAYRA Membership um die Dauer der Aussetzung. Der/die KundIn hat jedoch das Recht, die FAYRA Membership zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit zu kündigen. Macht der/die KundIn von seinem/ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, wird FAYRA dem/der KundIn das bezahlte Entgelt in aliquoter Höhe (Dauer der Aussetzung der FAYRA Membership) binnen 14 Tagen rückerstatten.
4.8. Das Recht des/der KundIn sowie von FAYRA, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besondere Kündigungsmöglichkeit weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5. Geschenkgutscheine
5.1. FAYRA bietet über die Vermittlungsplattform „Eversports“ Geschenkgutscheine, die auf bestimmte Eurobeträge lauten, zum Erwerb an.
5.2. Geschenkgutscheine sind bis zu ihrer vollständigen Einlösung auf andere Personen übertragbar.
5.3. Die Einlösung von Geschenkgutscheinen erfolgt über die Vermittlungsplattform „Eversports“. Geschenkgutscheine können entweder für den Erwerb bzw. die Verlängerung von FAYRA Memberships oder für den Erwerb von FAYRA Packages eingesetzt werden.
5.4. Ein danach allenfalls verbleibendes Restguthaben kann bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins weiterhin für den Erwerb bzw. die Verlängerung von FAYRA Memberships oder für den Erwerb von FAYRA Packages eingesetzt werden.
5.5. Erreicht das Guthaben des Geschenkgutscheins nicht den für den Erwerb bzw die Verlängerung zu bezahlenden Gesamtbetrag, hat der/die KundIn den Differenzbetrag mittels einer von der Vermittlungsplattform „Eversports“ angebotenen Zahlungsart zu bezahlen.
5.6. Die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen beträgt fünf Jahre ab Ausstellungsdatum.
6. Buchung und Stornierung von Klassen
6.1. Die Buchung von Klassen erfolgt ausschließlich über die Vermittlungsplattform „Eversports“ und setzt voraus, dass der/die KundIn zuvor entweder eine FAYRA Membership abgeschlossen oder ein FAYRA Package erworben hat.
6.2. Gebuchte Klassen dürfen nur von dem/der KundIn persönlich besucht werden, auf den/die die FAYRA Membership bzw das FAYRA Package, die bzw das für die Buchung verwendet wurde, lautet. Eine Übertragung des Teilnahmerechts auf andere Personen ist nicht zulässig.
6.3. Der/die KundIn ist berechtigt, eine gebuchte Klasse bis spätestens 24 Stunden vor deren Beginn über die Vermittlungsplattform „Eversports“ kostenlos zu stornieren. Die stornierte Klasse wird dem/der KundIn auf die in seiner/ihrer FAYRA Membership bzw auf die in seinem/ihrem FAYRA Package inkludierten Klassen gutgeschrieben.
6.4. Storniert der/die KundIn die gebuchte Klasse innerhalb von 24 Stunden vor deren Beginn oder erscheint der/die KundIn nicht oder nicht pünktlich zur angegebenen Beginnzeit zur gebuchten Klasse, gilt die Klasse dennoch als konsumiert. Die Klasse wird daher dem/der KundIn von der Anzahl der gemäß seiner/ihrer FAYRA Membership bzw seinem/ihrem FAYRA Package inkludierten Klassen abgezogen.
6.5. FAYRA behält sich das Recht vor, bei einer Teilnehmerzahl von weniger als vier KundInnen pro Klasse oder bei Verhinderung des/der für die Klasse eingeteilten TrainerIn die jeweilige Klasse kurzfristig ohne Angabe von Gründen abzusagen. Die abgesagte Klasse wird dem/der KundIn auf die in seiner/ihrer FAYRA Membership bzw auf die in seinem/ihrem FAYRA Package inkludierten Klassen gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche der KundInnen bestehen nicht.
6.6. Der bloße Wechsel eines/einer für eine konkrete Klasse eingeteilten TrainerIn stellt keine Absage der Klasse durch FAYRA da und begründet kein Stornierungsrecht des/der KundIn, welches über das in Punkt 6.3. festgelegte Stornierungsrecht hinausgeht.
7. Nutzung des FAYRA Studios, Verhaltensregeln und Zutrittsverweigerung
7.1. Der Zutritt zum FAYRA Studio ist KundInnen für die Dauer der Teilnahme an der von Ihnen gebuchten Klasse sowie für die Dauer von jeweils 15 Minuten vor Beginn und nach Beendigung der gebuchten Klasse gestattet. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt im FAYRA Studio ist im Bereich der Health Bar zulässig, sofern und solange die Health Bar personalbesetzt ist. KundInnen haben auf Verlangen ihre Buchungsbestätigung vorzuweisen.
7.2. KundInnen sind nicht berechtigt, andere Personen in das FAYRA Studio mitzunehmen. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
7.3. Unter Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln stehenden KundInnen kann der Zutritt zum FAYRA Studio und die Teilnahme an der gebuchten Klasse für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Die Verweigerung der Teilnahme ist einem Nichterscheinen des/der KundIn im Sinne von Punkt 6.4. gleichzuhalten.
7.4. Im FAYRA Studio ist Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken oder Sucht- und Betäubungsmitteln strengstens untersagt. In gleicher Weise ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des/der KundIn dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des/der KundIn erhöhen sollen (zB Anabolika), sowie alkoholische Getränke entgeltlich oder unentgeltlich anderen Personen im FAYRA Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.5. KundInnen haben unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen im FAYRA Studio anwesenden Personen zu unterlassen.
7.6. Die Anfertigung von Foto- und/oder Videoaufnahmen anderer Personen im FAYRA Studio ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
7.7. KundInnen sind verpflichtet, das FAYRA Studio und die darin befindlichen Einrichtungen sorgsam zu benützen.
7.8. FAYRA ist berechtigt, KundInnen bei grobem Fehlverhalten in den Räumlichkeiten des FAYRA Studios, etwa durch Gefährdung oder Belästigung anderer Personen oder vorsätzliche Sachbeschädigung, von der gebuchten Klasse auszuschließen und aus den Räumlichkeiten des FAYRA Studios zu verweisen. Ausschluss und Verweis sind einem Nichterscheinen des/der KundIn im Sinne von Punkt 6.4. gleichzuhalten.
7.9. Verstößt der/die KundIn wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des FAYRA Studios oder setzt der/die KundIn im FAYRA Studio eine gerichtlich strafbare Handlung, kann FAYRA das Vertragsverhältnis mit dem/der KundIn mit sofortiger Wirkung kündigen.
7.10. FAYRA prüft die physische und psychische Eignung von KundInnen zur Teilnahme an Klassen nicht. Es liegt in der Eigenverantwortung der KundInnen, an Klassen nur in ausreichend guter physischer und psychischer Verfassung teilzunehmen. Bei Auftreten von Beschwerden sind KundInnen verpflichtet, von einer Nutzung der Geräte und/oder Ausübung der Trainingsübungen abzusehen und erforderlichenfalls die Klasse abzubrechen sowie gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
7.11. Die Teilnahme an Klassen ersetzt nicht eine ärztliche Beratung oder Behandlung. KundInnen wird insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen oder Verletzungen empfohlen, vor Teilnahme an einer Klasse ärztliche Beratung einzuholen.
7.12. Schwangere Kundinnen sind bei FAYRA willkommen und eine Schwangerschaft stellt für sich genommen keinen Ausschlussgrund für die Teilnahme an Klassen dar (zum Recht auf Aussetzung der FAYRA Membership siehe Punkt 4.4. bis Punkt 4.8.). Schwangere Kundinnen sind jedoch verpflichtet, den/die jeweilige TrainerIn vor Beginn der Klasse über ihre Schwangerschaft zu informieren, damit die Klasse entsprechend angepasst und bestimmte Trainingsübungen bzw Belastungen vermieden werden können. Zudem wird schwangeren Kundinnen empfohlen, vor Teilnahme an einer Klasse ärztliche Beratung einzuholen und sich durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen, dass keine Bedenken gegen die Teilnahme an einer Klasse bestehen. Für die Teilnahme an Hot Pilates Klassen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtend. Für die Teilnahme an anderen Klassen kann FAYRA die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, wenn Zweifel an der Eignung der schwangeren Kundin zur Teilnahme an der Klasse bestehen. Kann die schwangere Kundin kein ärztliches Attest vorlegen, ist FAYRA berechtigt, die Kundin von der gebuchten Klasse auszuschließen. Der Ausschluss ist einer rechtzeitigen Stornierung der Klasse im Sinne von Punkt 6.3. gleichzuhalten.
7.13. Die Beaufsichtigung Minderjähriger (unter 18 Jahre) vor, während und nach einer Klasse hat durch deren gesetzlichen Vertreter oder von diesem beauftrage Personen zu erfolgen. FAYRA übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige.
8. Hygiene-, Sicherheits- und Kleidungsvorschriften
8.1. Aus hygienischen Gründen ist die Teilnahme an Klassen nur mit geeigneter, sauberer und nicht abfärbender Sportkleidung sowie rutschfesten Socken gestattet. KundInnen ohne geeignete Sportkleidung bzw ohne rutschfeste Socken kann die Teilnahme an der Klasse untersagt werden. Die Untersagung der Teilnahme ist einem Nichterscheinen des/der KundIn im Sinne von Punkt 6.4. gleichzuhalten.
8.2. Das Betreten der Kursräume mit Straßenschuhen ist untersagt. In den Nassbereichen sind aus hygienischen Gründen und wegen einer möglichen Rutschgefahr geeignete Badeschuhe zu tragen.
8.3. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken, ausgenommen Wasser in verschließbaren Kunststoffflaschen, ist untersagt. Zur Vermeidung von Verletzungen sind Gläser und Glasflaschen in den Kursräumen untersagt.
8.4. KundInnen sind verpflichtet, sämtliche Bereiche des FAYRA Studios sauber zu halten und Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
9. Haftung
9.1. Eine Haftung von FAYRA für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden sowie Schäden aufgrund der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten, ist ausgeschlossen.
9.2. Sämtliche im FAYRA Studio befindlichen Geräte dürfen von KundInnen nur nach vorangehender Einweisung und unter Beaufsichtigung sowie entsprechend den Anweisungen des/der jeweiligen TrainerIn verwendet werden. KundInnen sind verpflichtet, sich bei Unklarheiten an den/die TrainerIn zu wenden.
9.3. Persönliche Gegenstände von KundInnen sind in den Garderobenkästen zu versperren. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände und Geld, haftet FAYRA nur bei grobem Verschulden.
9.4. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FAYRA.
10. Änderungen der AGB
10.1. Über Änderungen dieser AGB wird FAYRA den/die KundIn spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen schriftlich informieren. Die Zustimmung des/der KundIn zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der/die KundIn diesen Änderungen nicht binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang der Information über die Änderungen schriftlich widerspricht. Darauf wird FAYRA den/die KundIn in der Information über die geplanten Änderungen hinweisen.
10.2. Widerspricht der/die KundIn den Änderungen dieser AGB, sind der/die KundIn sowie FAYRA jeweils berechtigt, innerhalb eines Monats ab Einlangen des Widerspruchs das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu beenden. Im Falle einer Kündigung wird FAYRA dem/der KundIn das bezahlte Entgelt in aliquoter Höhe (restliche Monate der FAYRA Membership bzw nicht verbrauchte Klassen des FAYRA Packages) binnen 14 Tagen rückerstatten.
10.3. Hauptleistungspflichten (Preis, Anzahl inkludierter Klassen, Laufzeit, etc) können durch eine Änderung der AGB nicht geändert werden.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Online-Vertragsabschlüssen
11.1. Verbraucher haben das Recht, bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
11.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die KundIn FAYRA mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
11.3. Bei rechtzeitigem Widerruf wird FAYRA sämtliche in Bezug auf die widerrufene Leistung bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs bei FAYRA eingegangen ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches der/die KundIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet.
11.4. Verlangt der/die KundIn vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich mit der Vertragserfüllung zu beginnen, hat der/die KundIn für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von FAYRA bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
11.5. Das Rücktrittsrecht des/der KundIn besteht nur für online abgeschlossene FAYRA Memberships sowie online erworbene FAYRA Packages und Geschenkgutscheine. Kein Rücktrittsrecht des/der KundIn besteht bei der Buchung von Klassen, für deren Durchführung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist.
12. Datenschutz
12.1. FAYRA ist die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten ihrer KundInnen wichtig. Die Datenschutzerklärung ist online unter https://www.fayraspace.com/privacystatement abrufbar. FAYRA wird die Datenschutzerklärung auf Anfrage im Studio aushändigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Der/die KundIn hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, etc) hat der/die KundIn FAYRA unverzüglich bekannt zu geben.
13.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
13.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
14. Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
14.1. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück:
An
FAYRA Health Space GmbH
Kärntner Ring 15/GL2
1010 Wien
E-Mail: hello@fayraspace.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag mit FAYRA über
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abgeschlossen am: ________________________________
Name des/der VerbraucherIn: ________________________
Anschrift des/der VerbraucherIn: ______________________
Unterschrift des/der VerbraucherIn: ____________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: __________________________________________